Unsere Fotovoltaik-Anlage ist errichtet

Ein gutes halbes Jahr hat es gedauert vom Wunsch bis zur Realisierung. Nachdem wir uns eingerichtet und eingelebt hatten, die Handwerker auch mit den Restarbeiten fertig waren und der Sommer sich dem Ende zuneigte, kam das Thema Fotovoltaik auf den Tisch. Mit dem EEG 2021 wurde das Modell Mieterstrom wieder akzeptabel. Es zeigte sich, dass noch genug Kapital vorhanden war für eine große PV-Anlage. Die Vergabe in dritte Hand war keine Lösung. Zum einen fiele die Anlage aus betriebswirtschaftlichen Gründen nur mittelgroß aus. Zum anderen würden die Verwaltungskosten den möglichen Gewinn übersteigen.

Durch intensive Recherche ergab sich:

  • Wir müssen alles selbst in die Hand nehmen.
  • Wir brauchen eine eigene Gesellschaft für die Anlage, um sie steuerrechtlich vom Wohnprojekt zu trennen. Die Wohnprojekt GbR fällt unter die Kleinunternehmerregelung und erzielt keine Einkünfte. Die Betriebsgesellschaft für die PV-Anlage erzielt Einkünfte, da sie den Sonnenstrom an die Wohnungsnutzer und den Allgemeinstrom an die Wohnprojekt GbR verkauft.
  • Es darf keine Personenidentität der beiden Gesellschaften geben.
  • Es muss ein GbR-Vertrag formuliert, eine Steuernummer beim Finanzamt beantragt, ein eigenes Bankkonto errichtet und eine Geschäftsführung eingesetzt werden.
  • Die rechtlichen Hürden für ein Mieterstrom-Objekt sind extrem hoch und vielfältig. Man wird kleiner Versorger, quält sich mit den Themen Mieterstromvertrag, Umsatzsteuer, Stromsteuer, EEG-Umlage, Markstammdatenregister, Versicherung, …
  • Die technische Seite ist auch vielfältig. Art und Größe der Anlage, Ausrichtung auf dem Dach, Leitungsführung vom Dach in den Keller zu den Wechselrichtern, Batteriespeicher ja oder nein, …
  • Die betriebswirtschaftliche Betrachtung wurde immer schwieriger. Die Rahmenbedingungen änderten sich ständig, sodass wir als Ziel formulierten, die Anlage solle über 20 Jahre gesehen insgesamt eine schwarze Null schreiben.
  • Es bestand Konsens, dass die Anlage möglichst groß sein sollte. Hier war schnell klar, dass 25 kWpeak eine Grenze darstellen, da sonst die mess- und steuerungstechnischen Anforderungen zu groß werden.

Gleichzeitig ging es an die Umsetzung. Wir entschieden uns für den Namen
„Sonne Alt-Osternburg GbR“.

Die Elektroinstallation war schon entsprechend ausgelegt. Wir hatten von Anfang an nur einen Netzverknüpfungspunkt mit EWE-Netz. Alle Wohnungszähler sind unser Eigentum. Leider ließ sich der Stromliefervertrag nicht von der Wohnprojekt GbR auf die Sonne GbR übertragen. Wir mussten kündigen und neu abschließen. Das wurde zum Jahresende 2021 eine Herausforderung.

Im Dezember haben wir dann den Antrag auf Förderung der PV-Anlage bei der Stadt Oldenburg gestellt, der kurzfristig positiv beschieden wurde.  Wie schon beim Antrag auf Förderung der 300 m² des Gründaches zeigte sich, dass im Unterschied zur KfW, der N-Bank oder dem BAFA diese Anträge sehr einfach gehalten sind und schnell bearbeitet werden. Für eine Förderung des Speichers waren wir zu langsam, die rechtlichen Vorgaben waren nicht so schnell zu erfüllen.

In die engere Auswahl kamen drei Solateure, die sich preislich nicht wesentlich unterschieden. Das Thema Mieterstrom war für alle drei relativ unbekannt. Entschieden haben wir uns dann für die Fleer naturstrom GmbH aus Börger.

Ende Februar bauten wir in Eigenarbeit für die acht PV-Leitungen ein parallel laufendes Fallrohr vom Dach bis zum Keller. Mitte April war es dann nach Lieferproblemen bei den Montagegestellen soweit. Innerhalb von drei Tagen waren 64 Module und 2.000 kg Ballast auf dem Dach, viele Meter Leitungen gezogen und zwei Wechselrichter installiert. Auf den Batteriespeicher mussten wir allerdings noch ein paar Monate warten. Er wurde im August 2022 installiert.

Unsere PV-Anlage ist eigenverbrauchsoptimiert, d. h. entsprechend des Flachdaches vom 2. OG ausgerichtet nach Nordost/Südwest bei einer Neigung der Module von 10°. In Summe sind es 24,32 kWpeak, aus regelungstechnischen Gründen des Netzbetreibers abgeregelt auf 70%. Da wir sowohl die erzeugte Energie als auch die Einspeisung in das Netz der EWE messtechnisch erfassen, lässt sich der Mieterstromanteil einfach berechnen. Für jede kWh, die wir ins EWE-Netz einspeisen, werden wir eine Vergütung von ca. 6,4 ct. bekommen. Das ist allerdings weit unter den Erstellungs- und Betriebskosten der Anlage. Für jede im Haus verbrauchte kWh werden wir einen Mieterstromzuschlag von ca. 3 ct. erhalten. Dann wäre es gerade so auskömmlich. Je mehr wir also intern verbrauchen, desto weniger Energie müssen wir zukaufen und desto günstiger wird die kWh im Durchschnitt. Ohnehin darf die kWh für die „Mieter“ nur maximal 90% des Grundtarifs des Pflichtversorgers kosten. Deshalb investierten wir noch in einen PV-Batteriespeicher, der eine Kapazität von 12,8 kWh hat. Damit lässt sich an vielen Tagen der nächtliche Verbrauch bis ca. 24 Uhr abdecken. Von Mitte April bis Ende September haben wir bereits 16.000 kWh vom Dach geholt, davon 5.500 kWh selbst verbraucht und 10.500 kWh ins Netz eingespeist.